Instone Real Estate Group SE
/ Aktienrückkauf Programm II
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien – 12. Zwischenmeldung Essen – 16. Januar 2023 – Im Zeitraum vom 09. Januar 2023 bis einschließlich 13. Januar 2023 wurde eine Anzahl von 81.315 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022/II der Instone Real Estate Group SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 26. Oktober 2022 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Instone Real Estate Group SE veröffentlicht unter https://ir.de.instone.de/websites/instonereal/German/2550/aktienrueckkauf.html Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 26.Oktober 2022 bis einschließlich 13. Januar 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 1.070.482 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Instone Real Estate Group SE erfolgt durch eine von der Instone Real Estate Group SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Investor Relations Instone Real Estate Group SE Burkhard Sawazki Grugaplatz 2-4, 45131 Essen Tel.: +49 (0)201 45355-137 E-Mail: burkhard.sawazki@instone.de
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Instone Real Estate Group SE |
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