NACHRICHTEN/PUBLIKATIONEN

Instone legt Preisspanne für geplanten Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse fest

• Preisspanne auf 21,50 Euro bis 25,50 Euro je Aktie festgelegt.

• Platzierung von 7.000.000 neuen Aktien und Veräußerung von 13.350.000 bestehenden Aktien nebst Mehrzuteilungsoption von bis zu 3.050.000 Aktien.

• Angebot an institutionelle Investoren beginnt am 2. Februar 2018 und endet voraussichtlich am 13. Februar 2018.

• Erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich am 15. Februar 2018.

• Preisspanne entspricht einer Marktkapitalisierung von rund 795 Millionen Euro bis 943 Millionen Euro.

Essen, 2. Februar 2018. Instone Real Estate Group B.V., ein führender Wohnentwickler in den wichtigen Metropolregionen Deutschlands, hat heute die Preisspanne für die geplante Privatplatzierung auf 21,50 Euro bis 25,50 Euro je Aktie festgelegt. Die Angebotsfrist für die Privatplatzierung, die sich ausschließlich an institutionelle Investoren richtet, beginnt am 2. Februar 2018 und endet voraussichtlich am 13. Februar 2018.

Im Rahmen der geplanten Privatplatzierung sollen sowohl neue als auch bestehende Aktien angeboten werden. Dieses Basisangebot wird 7.000.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung mit einem angestrebten Bruttoerlös für die Gesellschaft von 150,5 Millionen Euro bis 178,5 Millionen Euro nebst 13.350.000 existierenden Aktien aus dem Besitz der derzeitigen Aktionäre, von ActivumSG Capital Management Limited („ASG") aufgelegten Fonds, umfassen. Bis zu 3.050.000 zusätzliche Aktien zur Abdeckung einer Mehrzuteilungsoption von bis zu 15 Prozent des Basisangebots (Summe der neu auszugebenden Aktien und der von den Altaktionären in der Platzierung abzugebende Aktien) stammen ebenfalls von den bestehenden Aktionären. Die endgültige Anzahl der Instone-Aktien, die im Rahmen der Privatplatzierung platziert werden sollen, sowie der endgültige Preis je Aktie werden im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.

Instone beabsichtigt etwa 55 Millionen Euro des erwarteten Nettoerlöses aus der Platzierung der neuen Aktien für die komplette Rückzahlung eines bestehenden Gesellschafterdarlehens zu verwenden. Die restlichen Nettoerlöse von rund 87,2 Millionen Euro bis 114,3 Millionen Euro sollen für die Akquisition und Entwicklung neuer Wohnprojekte sowie sonstige Aufwendungen verwendet werden.

Kruno Crepulja, CEO von Instone: „Wir wollen unser kontinuierliches Wachstum durch die Akquisition und Entwicklung neuer Wohnprojekte in den wichtigen deutschen Metropolregionen beschleunigen. Mit erwarteten rund 100 Millionen Euro an Nettoerlösen beieiner Platzierung zum Mittelwert der Preisspanne können wir Grundstücke für neue Projekte erwerben und auf unser Ziel hinarbeiten, bis 2021 ein Verkaufsvolumen von 900 Millionen Euro bis 1 Milliarde Euro zu erreichen."

Nach erfolgreichem Abschluss der Privatplatzierung werden die Instone-Aktien am 15. Februar 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2JCTW und der Internationalen Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number (ISIN)) NL0012757355 notiert. Basierend auf der Preisspanne würde die Marktkapitalisierung von Instone rund 795 Millionen Euro bis 943 Millionen Euro betragen.

ActivumSG und Instone unterliegen einem Lock-up von 6 Monaten, vorbehaltlich üblicher Ausnahmeregelungen. Das Senior Management von Instone unterliegt einem Lock-up von bis zu 3 Jahren, wobei der Lock-up zu jedem Jahrestag seit der Zulassung für jeweils ein Drittel ihrer Aktien erlischt.

Credit Suisse und Deutsche Bank fungieren zusammen als Joint Global Coordinators und gemeinsam mit BNP PARIBAS, Morgan Stanley sowie UniCredit Bank AG als Joint Bookrunners. Lilja & Co fungiert als Finanzberaterin von Instone und ActivumSG.

Kontaktdetails

Investor Relations

Thomas Eisenlohr

Instone Real Estate

Telefon: +49 201 45355365

E-Mail: thomas.eisenlohr@instone.de

Pressekontakt

Christian Falkowski

Hering Schuppener Consulting

Telefon: +49 69 92187464

E-Mail: cfalkowski@heringschuppener.com

Franziska Jenkel RUECKERCONSULT Telefon: +49 30 284498761 E-Mail: instone@rueckerconsult.de

Über Instone

Instone ist einer der deutschlandweit führenden Wohnentwickler. Instone entwickelt moderne, urbane Mehrfamilien- und Wohngebäude und saniert denkmalgeschützte Gebäude für Wohnzwecke. Instone entwickelt und vermarktet Wohnungen an Eigennutzer, private Kapitalanleger und institutionelle Investoren. In 26 Jahren konnten so über eine Million Quadratmeter entwickelt werden. Bundesweit sind rund 240 Mitarbeiter an acht Standorten tätig. Zum 30. September 2017 umfasst das Projektportfolio von Instone 48 Entwicklungsprojekte mit einem erwarteten Gesamtverkaufsvolumen von etwa 3,4 Milliarden Euro und mehr als 8.000 Einheiten. Die Marke „Instone" entstand 2017 durch den Zusammenschluss der formart GmbH & Co. KG und der GRK-Holding GmbH.

Wichtiger Hinweis

Dieses Material darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Dieses Material stellt kein Verkaufsangebot für Wertpapiere oder ein Ansuchen um den Kauf von Wertpapieren (die „Wertpapiere") der Instone Real Estate Group B.V. (das „Unternehmen") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder irgendeinem anderen Rechtssystem, in dem ein derartiges Angebot oder Ansuchen nicht rechtmäßig ist, dar. Die Wertpapiere des Unternehmens dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierung unter dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (das „Wertpapiergesetz"), nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden und werden nicht unter dem Wertpapiergesetz registriert. Die Wertpapiere werden nicht an der Börse in den Vereinigten Staaten notiert. Die hierin genannten Wertpapiere dürfen, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an, auf Rechnung von und zugunsten eines Staatsangehörigen oder Staatsbürgers von Australien, Kanada oder Japans.

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„Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen zielen auf die Stützung des Börsenkurses der Aktien des Unternehmens während des Stabilisierungszeitraums ab. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien des Unternehmens höher ist als es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein Börsenkurs auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer ist.

Hinsichtlich der zu platzierenden Aktien der Gesellschaft wurde - ausschließlich für den Zweck der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein „Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien der Gesellschaft kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die zu platzierenden Aktien der Gesellschaft bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Privatplatzierung. Ferner ist zu beachten, dass die Joint Bookrunners in der Privatplatzierung ungeachtet der Zielmarktbestimmung nur Anleger vermitteln werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien der Gesellschaft zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.